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BayObLG, 28.06.2002 - 4St RR 62/02 |
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Volltextveröffentlichung
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BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; StPO § 264
Betäubungsmittelstrafrecht: Strafklageverbrauch bei Besitz von nicht abgeurteilten BtM-Mengen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 16.09.1971 - 1 StR 284/71
Erstreckung eines Beschlusses auf den mitbetroffenen Nichtrevidenten …
Auszug aus BayObLG, 28.06.2002 - 4St RR 62/02
Die im Revisionsverfahren von Amts wegen vorzunehmende Prüfung, ob wegen des angeklagten Sachverhalts Strafklageverbrauch (Art. 103 Abs. 3 GG ) eingetreten ist (BGHSt 24, 208/212) ergibt, daß der Angeklagte am 7.6.2000, rechtskräftig seit 15.6.2000, der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln, des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in sechs Fällen sowie der Einfuhr und des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in jeweils nicht geringer Menge in zwei Fällen schuldig gesprochen wurde. - BGH, 13.12.1983 - 1 StR 599/83
Konkurrenz - Einfuhr, Besitz und Führen von Waffen
Auszug aus BayObLG, 28.06.2002 - 4St RR 62/02
Der Senat hat in diesem Zusammenhang unter Bezugnahme auf BGH NStZ 1984, 171/172 stets darauf abgestellt, daß insoweit das gleiche wie bei einer vorangegangenen Verurteilung wegen eines waffenrechtlichen Dauerdelikts gilt, falls nach einer waffenrechtlichen Verurteilung weiterhin unerlaubt Waffen in Besitz gehalten werden, die Gegenstand der abgeurteilten Tat waren. - BayObLG, 18.05.1999 - 4St RR 104/99
"Geringe Menge" Heroin
Auszug aus BayObLG, 28.06.2002 - 4St RR 62/02
Dieser ist vom Tatrichter festzustellen (vgl. hierzu BayObLGSt 1999, 99/100 m.w.N.).
- OLG Karlsruhe, 09.10.1997 - 2 Ss 175/97
Einstellung eines Verfahrens wegen Strafklageverbrauchs; Freiheitsstrafe wegen …
Auszug aus BayObLG, 28.06.2002 - 4St RR 62/02
Das entspricht der ständigen Rechtsprechung (vgl. hierzu ausführlich OLG Karlsruhe StV 1998, 28/29 m.w.N.). - OLG Zweibrücken, 14.05.1992 - 1 Ss 34/92
Betäubungsmittel; Besitz; Verurteilung; Erwerb; Täter; Ununterbrochene Fortdauer
Auszug aus BayObLG, 28.06.2002 - 4St RR 62/02
2.2 Soweit in der Kommentierung bei Körner BtMG 5. Aufl. § 29 Rn. 1035 unter Bezugnahme auf PfälzOLG Zweibrücken MDR 1993, 72 die Auffassung vertreten wird, eine Bestrafung wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln hinsichtlich weiterer nach einer Verurteilung aufgetauchten Restmengen sei nur möglich, wenn der Täter den Besitz vorher aufgegeben oder verloren und später wieder neu begründet hatte, folgt der Senat dieser Meinung nicht. - BayObLG, 28.05.2001 - 4St RR 67/01
Betäubungsmittel: Strafklageverbrauch bei unerlaubtem Besitz - Absehen von Strafe …
Auszug aus BayObLG, 28.06.2002 - 4St RR 62/02
Das entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschluß vom 26.5.2001 - 4St RR 67/01).